13. Mai 2022

Corona-Regel Update – was aktuell gilt

Stand 13.05.2022

Liebe Eltern, liebe EGLianer,

hier ein kurzes Coronaregel – Update (gültig ab Montag).

Neben den bisherigen Regellockerungen hat sich nun auch das “Kontaktpersonenmanagement” verändert. Dies beschreibt, wer in die Schule gehen darf und was zu tun ist, wenn man selbst Krankheitssymptome hat oder Kontakt zu einem Coronafall hatte.

Grundsätzlich findet die Testung ab Montag nur noch anlassbezogen (bei Symptomen) sowie ausschließlich in der Häuslichkeit (vorab) statt.  Dazu erhalten alle SchülerInnen die benötigten Tests. Aktuell besteht keine generelle Pflicht mehr zum Tragen einer MNB – es bleibt die dringende EMPFEHLUNG dies dennoch weiterhin freiwillig zu tun, um uns gegenseitig zu schützen und Infektionen weiterhin zu vermeiden .

Die Unterscheidung nach Symptomschwere entfällt ebenso wie die Reihentestung in der Schule.

WICHTIGER HINWEIS zur Nutzung des ÖPNV (Schulbusse)

Die Tragepflicht einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) während der Beförderung im ÖPNV bleibt weiterhin bestehen.

https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=https://www.vlp-lup.de/maskenpflicht-im-oepnv-bleibt-bestehen-3g-pflicht-entfaellt/

Ausnahmen gelten für:

[…] Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und

Liebe Eltern,

lassen Sie uns weiterhin mit gegenseitiger Rücksichtnahme und umsichtigem Verhalten dafür sorgen, dass wir das Schuljahr gemeinsam gut beenden.

T. Schwarz

Stand: 27.04.22

Liebe Eltern, liebe EGLianer,

hier ein kurzes Coronaregel – Update (gültig ab Donnerstag)

1. Tragen einer MNB
Aktuell besteht keine generelle Pflicht mehr zum Tragen einer MNB – es bleibt die dringende EMPFEHLUNG dies dennoch weiterhin freiwillig zu tun, um uns gegenseitig zu schützen und Infektionen weiterhin zu vermeiden .

!! Wichtige Ausnahmen !!

1. Wenn der Landtag für unseren Landkreis eine “Gefahrenlage” feststellt – dann gilt eine Maskenpflicht. (Darüber informieren wir dann, wenn es eintritt)

2. Bei engen Kontaktpersonen zu einem nachgewiesen Coronafall – d.h. konkret: wenn es in einer Klasse/Lerngruppe zu
einem nachgewiesenen Fall (PCR-Test) kommt, gilt für alle engen Kontaktpersonen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer MNB (5 Tage, die gesamte Schulzeit, ohne Ausnahme)

2. Testung

1. Die Testung wird zukünftig in die Häuslichkeit verlagert – d.h. konkret: jeder Schüler erhält pro Woche 2 Selbsttests ausgehändigt und testet sich      ANLASSBEZOGEN (sofern bei ihm/ihr Symptome vorliegen).
2. Bei Symptomen in der Schule wird der/die Einzelne ebenfalls getestet

!! Wichtig !!
Sofern es einen bestätigten PCR-Fall in einer Lerngruppe gibt, gilt: Alle engen Kontaktpersonen (Klassen, Lerngruppen) werden 5 Tage hintereinander getestet und es gilt für diesen Zeitraum die Maskenpflicht (siehe oben).

Liebe Eltern,

lassen Sie uns weiterhin mit gegenseitiger Rücksichtnahme und umsichtigem Verhalten dafür sorgen, dass wir das Schuljahr gemeinsam gut beenden.

T. Schwarz

 

 

Stand: 22.04.22

Liebe Eltern, liebe EGLianer,

hier ein kurzes Coronaregel – Update (gültig ab Montag).

Durch das Urteil des OVG vom Freitag gilt ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als Empfehlung.

Die Testpflicht ist von diesem Beschluss nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt (vorerst / bis zur neuen Verordnung) bei der dreimaligen Testpflicht. (Mo, Mi, Fr).

Alles Weitere regelt dann die noch ausstehende neue Schul-Corona- Verordnung.

Beste Grüße
T. Schwarz

 

Stand 06.03.22

Liebe EGLianer, liebe Eltern

ab der kommenden Woche gelten veränderte Coronaregeln an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Was ab Montag gilt?

  1. Ab Montag fällt die Pflicht zum Tragen einer MNB im Unterricht weg, sofern die Person sich an ihrem Sitzplatz befindet (Bei Platzwechsel gilt weiterhin die Maskenpflicht)  und es vorab keine positiven Kontaktfälle innerhalb der Lerngruppe/Klasse gab.
  2. INNERHALB des Schulgebäudes (in allen Innenräumen) gilt WEITERHIN eine generelle MASKENPFLICHT.
  3. Wir testen weiterhin dreimal pro Woche.
  4. Die Kohortentrennung sowie die Maskenpflicht im Außenbereich entfallen.

Was passiert, wenn es einen positiven Fall innerhalb der Lerngruppe gibt?

WICHTIGE Ausnahmen!!!

Sofern Corona-Fälle in einer Lerngruppe auftreten, greift das Kontaktpersonenmanagement.

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Die Eltern haben die Schule am Tag des positiven Testergebnisses zu informieren.

Schülerinnen und Schüler der Klasse/Lerngruppe, in der das positive Testergebnis vorliegt, werden für mindestens fünf Tage zum Schutz den gesamten Schultag eine Maske tragen und täglich getestet.

Von dieser Regelung sind aktuell  (auch Montag) ALLE Lerngruppen betroffen!!!!

Liebe Eltern,

aufgrund des aktuell hohen Infektionsgeschehens an unserer Schule empfehlen wir auch in den kommenden Wochen die AHA-Regeln zu beachten und in allen Innenräumen eine MNB zu tragen. 

 

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